In den neuen Bundesländern gibt es noch viele Kleingärten. Die meisten diese Gärten befinden sich in Gartenvereinen. Bis vor 25 Jahren hatten die Kleingärten die Funktion der Naherholung und der zusätzlichen privaten Versorgung der Familie mit frischem Gemüse und Obst. Heute dominiert der Erholungswert.
Daneben lernt man auch die Natur kennen. Es werden nicht mehr vordergründig Beete für Gemüse angelegt, sondern es erfolgt eine Gestaltung mit Blumen und oder es werden Gewürzpflanzen oder Kräuter angepflanzt. In vielen Kleingartenvereinen gibt es laut Satzung bestimmte Reglungen der Gartennutzung. Das betrifft unter anderen ob und welche Bäume anzupflanzen werden sollen und welche Größe die Gartenlaube haben darf. Der ursprüngliche Sinn des Kleingartens soll je nach Satzung erhalten bleiben. Bei unseren Bekannten gibt es zum Beispiel keinen Garten Zaun. Dafür sind Hecken als Grenze anzubauen und entsprechend zu schneiden.
Auf dem Schreberplatz hatte 1864 Heinrich Karl Gesell einen kindgerechten Spiel- und Turnplatz für die er Bürgern. Die Kinder sollten in den kleinen Gärtchen das Gärtnern lernen. Wie das so bei Kindern ist, die Begeisterung hielt nicht lange an und die Eltern packten auch an. Und so wurde später die Familienbeete parzelliert und umzäunt und nannten sich Schrebergarten. Bereits 6 Jahre später bestand die Anlage aus 100 Gärten. In den Folgejahren wurden in vielen anderen deutschen Städten ebenfalls Gartenkolonien gegründet. In Ballungsgebieten haben die Kleingärten eine wichtige Bedeutung.
Neben den Kleingärten gibt es natürlich auch verschiedene andere Gärten, die zur Erholung oder für den Anbau von Gemüse und Obst dienen. Meist haben die Ein-, Zwei- oder Reihenhäuser ebenfalls einen kleinen Garten. Ebenso dienten sie historisch der Eigenversorgung mit frischem Gemüse und Kräuter.
Heute dienen die Gärten vorwiegend zur Erholung. Auf dem Beet stehen jetzt ein kleiner Pool und eine Terrasse mit Grill vor einem schönen Gartenhaus darf nicht fehlen. Schließlich will man bei seinen Gästen Eindruck schinden, die jetzt etwas häufiger zum kostenfreien Wochenendkaffee oder zum Grillen kommen. Nach einer anstrengenden Arbeitswoche ist dies eine willkommene Abwechslung. Es gibt viele verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, sein Grundstück in ein kleines Paradies zu verwandeln. Bei einem Kleingarten sind natürlich die Vorgaben des Kleingartenvereins zu beachten. Diese sind örtlich recht unterschiedlich. Bevor man einen Garten im jeweiligen Gartengelände pachtet, sollte man diese kennen. Eine Nachbarin, welche aus einem alten Bundesland nach zog, hatte bei uns in der Nähe einen Garten gepachtet. Nach zwei Jahren gab sie den Garten wieder ab, weil sie eine andere Vorstellung über die Nutzung eines Gartens hatte als der Gartenvorstand. Sie ist sehr naturverbunden und liebt Kräuter. Es ist durch aus möglich, dass sie Gemüse anpflanzen sollte. An solche Auflagen kann ich mich noch erinnern, wo ich noch Kind war. Bevor Sie eine umfangreiche Gestaltung des Gartens vornehmen, ist erst einmal im Gartenverein nachzufragen. Das betrifft besonders die Gartenhäuser, Geräteschuppen oder überdachte Terrassen. Auch wenn das Kleingartengesetz als Grundlage dient, so gibt es in jedem Gartenverein besondere Regelungen.
Passend zur Natur bietet sich ein Palmako Gartenhaus aus hochwertiger nordischer Fichte an. Werden durch die Gartenverbände bestimmte Rahmenbedingungen vorgegeben, so hat man auf seinem eigenen Grund und Boden wesentlich größere Gestaltungsmöglichkeit. Vom einfachen Geräteschuppen, Gartenpavillion, Gartenhaus mit überdachter Terrasse bis hin zu einer Sauna reichen die Angebote. Eigentlich ist für jede Grundstücksgröße und für jeden Gestaltungswunsch etwas dabei. Ich selber bin kein Landschaftsgestalter und kann daher keine Radschläge geben, wie sich ein Gartenhaus in die jeweilige Landschaft passt. Sicherlich ist das Studium der zahlreichen Zeitschriften für den Garten recht hilfreich. Irgendwo findet man interessante Gestaltungsmöglichkeiten für die richtige Auswahl an Ziergehölz, Blumen, Wegplatten und auch für ein passendes Gartenhaus.
Auch wenn die Blockhäuser etwas mehr Pflege benötigen, gerade auf der Wetterseite, so haben sie zahlreiche Vorteile. Das ist nicht nur der Preis, sondern in vielen Fällen lassen sie sich selbst aufstellen. Die passenden Holzelemente können selbst zusammengefügt werden. Nicht nur, dass man Kosten für die Montage sparten, sondern man kann auch sagen selbst gebaut. Das kritische Auge der Besuche prüft dann... Die Lasur auf dem Holz hat nur eine bestimmte Standzeit und muss erneuert werden. Besonders anfällig ist die Wetterseite. Daher sollte geprüft werden, ob nicht das Gartenhaus so aufgestellt werden kann, dass sich auf dieser Seite der Dachüberhang befindet. Eine sinnvolle Bepflanzung hält ebenso den Niederschlag ab. Allerdings sollte diese immer ein ungehindertes Abtrocknen ermöglichen. Sind kleine optische Schäden an der Außenseite der Blockbohlen zu erkennen, so sollten diese möglichst schnell beseitigt werden. Die UV Strahlen der Sonne zerstören an der Holzoberfläche die Zellulose (das ist eine hauchdünne Schicht) und es bleibt das Lignin übrig. Das Holz wird grau. Das ist eigentlich nur eine optische Sache und wirkt sich nicht auf die Standsicherheit aus. Lerchenholz benötigt im Freien gar keinen Schutz, wenn es immer ausreichend abtrocknen kann. Es wird nur grau.
Sehr wichtig ist, dass alle Holzteile des Gartenhauses immer ausreichend und schnell abtrocknen können. Hier ist auch auf den Spritzschutz zu achten. Läuft das Regenwasser vom Dach immer an der Außenwand herunter, so können schnell Schäden am Holz auftreten. Das betrifft auch alle anderen Holzteile, welche sich im Freien befinden. Der konstruktive Holzschutz ist beachten. Konstruktiver Holzschutz ist eigentlich nichts weiter, als dass sich nirgendwo Niederschlagswasser in Fugen ansammeln, immer abtropfen und das Holz möglichst schnell durch die angrenzende Luft abtrocknen kann.
Auf die Holzoberfläche gehört immer eine diffusionsoffene Beschichtung, wie Lasuren, Halböl und nie ein Lack. Lack ist dicht und lässt Feuchtigkeit aus dem Holz nicht wieder schnell genug entweichen. Die Feuchtigkeit kann über winzige Fugen in der Lackschicht oder an Anschlussstellen eindringen.
Eine mögliche Baugenehmigung für Gartenhäuser sollte Sie unbedingt beachten, damit es hinterher keinen Ärger gibt.
Bundesweit gelten das Baugesetzbuch und die jeweilige Länderbauordnung. Aber auch die Gemeinden können besondere Vorschriften für den jeweiligen Standort erlassen. Generell ist ein Gartenhaus baugenehmigungsfrei, wenn das Raumvolumen einschließlich Dachüberhang und Terrassenfläche nicht größer als 30 Kubikmeter ist. Es gelten auch Bestimmungen zum Nachbargrundstück. Es kann auch sein, dass die Aufbauten nicht zulässig sind, da ein spezieller Flächennutzungsplan gilt. Ein nachträgliches Bauverbot bringt nur viel Ärger. Sinnvoll ist es daher, wenn Sie vor der Errichtung des Gartenhauses oder des Geräteschuppens eine Zeichnung vom Grundstück anfertigen und damit frühzeitig die zuständige Bauverwaltung kontaktieren. Dort kann der jeweilige Bebauungsplan einsehen und die entsprechenden Informationen eingeholt werden.
Aber auch im Kleingarten kann nicht einfach etwas aufgestellt oder erweitert werden. Bevor die Maßnahmen ausgeführt werden, sollte der Gartenvorstand konsultiert werden.
Auch wenn nicht alles von der Straße einsehbar ist, einige Städte überwachen sogar per Luftaufnahmen die Privatgrundstücke auf die Einhaltung der Bauordnung.
Auf dem Marktplatz für Ideen finden Sie weiter viele nützliche Ideen für Gartenhäuser und für eine interessante Gestaltung der Datschen.
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