Eine energetische Altbausanierung muss so geplant werden, dass sich der Investitionsaufwand in einem überschaubaren Zeitabschnitt wirtschaftlich trägt und die vorhandene Bausubstanz durch die Sanierungsmaßnahmen nicht geschädigt wird.
Älter Wohngebäude prägen das historische Stadt- bzw. Dorfbild der jeweiligen Region und erzählen von vergangenen Zeiten. Jeder Landesteil hat seine eigene historische Baukultur. Sie sind Zeitzeugen unserer Vorfahren. Viele Gebäude stehen daher auch unter Denkmalschutz. Allerdings sind die Kassen leer geworden und die Gesetzgebung wurde entsprechend angepasst, um finanzielle Mittel zu sparen.
Gegenüber den Großstädten der Altbundesrepublik wurden in der ehemaligen DDR im Rahmen der Wohnungspolitik Neubauten errichtet und die wesentlich teurer zu sanierende Altbausubstanz blieb stehen. Ein Teil war dem Verfall ausgesetzt. Aber überwiegend werden die Stadtzentren durch die Altbausubstanz geprägt. In der Zwischenzeit konnten mithilfe zahlreicher Fördertöpfe und Steuersparmodelle diese restauriert werden. Diese historischen Häuser prägen die Stadtzentren wieder im alten Glanz.
Nicht jedes Wohngebäude kam in den Genuss der Förderung. Die Eigentümer unterliegen dem Willen des grünen Zeitgeistes. Um das Klima zu retten, müssen alte funktionstüchtige Kastenfenster ersetzt werden und die Fassade wird mit Styropor zugeklebt. Historische Mauerwerke sind ausreichend stark und bieten gegenüber dem hiesigen Wetter einen ausreichenden Schutz. Nur wenige Gebäude, die in Zeiten des finanziellen Mangels, wie zum Beispiel nach dem Krieg oder die Spekulationsbauten in den 30iger Jahren des letzten Jahrhunderts, erfüllen diese Bedingungen nur unzureichend.
Per Gesetzgebung, wie das Energiespargesetz u.a., wird ein Zwang auf die Eigentümer bzw. Bauherrn ausgeübt. Die Fördermittelbereitstellungen sind so festgelegt, dass sehr hohe Forderungen zu erfüllen sind. Wenn man sein Gebäude mit seinen eigenen finanziellen Mitteln saniert, dann muss man sich nicht erpressen lassen und wirtschaftlich nicht tragfähige Maßnahmen realisieren. Da sich die Gesetzgebung nicht sicher ist, ob das alles richtig ist, was sie festschreibt, gibt es natürlich auch Ausnahmeregelungen. Diese Ausnahmereglungen gelten dann, wenn keine Wirtschaftlichkeit vorliegt. Trotz des Energiepreisanstieges wird bei einer nachträglichen Wärmedämmung erst über 20 Jahren eine Wirtschaftlichkeit erreicht. Diese Fassaden halten aber nicht so lange, sodass bereits vor dem Erreichen der Wirtschaftlichkeit eine Sanierung der Fassade erforderlich wird.
Was auch nicht in der Gesetzgebung steht, ist die bauphysikalische Veränderung im Gebäude selbst. Durch den atlantischen Wettereinfluss wechselt das Wetter ständig und eine Kälteperiode wird durch eine Wärmeperiode abgelöst. Ist es also bereits seit einigen Tagen wieder warm, so isoliert die äußere Wärmedämmung das Gebäude vor der Wärme von außen. Es muss daher in diesen Gebäuden noch geheizt werden, wohingegen die gleichen Gebäude ohne Isolierung nicht mehr beheizt werden müssen. Daneben wird durch diese Isolierung der solare Energieeintrag unterbunden. Daher liegen die praktischen Energieeinsparungen deutlich unterhalb der theoretischen Berechnungen. Siehe hier auch die Artikel zur Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wertberechnung) und zur Beschreibung der Auskühldauer und Aufheizdauer von Wänden und Decken.
Was ebenso nicht in der Gesetzgebung steht, ist die Veränderung des Feuchtehaushaltes im Gebäude und in der Konstruktion nach einer energetischen Sanierung. Unabhängig von Forschungsberichten, die das Problem aus theoretischer Sicht betrachten, zeigt die Praxis eine Feuchtezunahme in den Räumen nach der nachträglichen Wärmedämmung. Die Feuchte, die vorher ungehindert durch die mineralische Wandkonstruktion nach außen entweichen konnte, kann jetzt nur noch zurück in die Raumluft. Durch den Austausch der alten Fenster durch dichte Fenster erfolgt, kann vorwiegend nur noch eine kontrollierte Lüftung erfolgen. Das setzt hohe Anforderungen an das Lüftungsverhalten der Bewohner.
Ebenso muss ausreichend geheizt werden. Die korrekte Lüftung und Heizung erfolgt wegen der hohen Energiekosten kaum noch. Bei vorbildlicher Lüftung und korrekter Nutzung kommt es auch nicht zur Schimmelpilzbildung an den Wänden. Langzeitlich wirkt sich die Feuchteerhöhung in den Wänden besonders auf die tragende Holzkonstruktion aus. Das Außenmauerwerk wurde vor der nachträglichen Wärmedämmung durch die Solareinstrahlung und die Konvektion durch den Wind ständig ausreichend getrocknet. Durch die Fassadendämmung ist dies nicht mehr möglich und die Feuchte an den Balkenauflagern nimmt zu. Je höher diese Feuchte und auch die Temperatur ist, um so höher sind die Fraßaktivitäten der Anobien (Holzwürmer). Damit wird auch die Standzeit der Gebäude herabgesetzt.
Mit einer falschen energetischen Altbausanierung wird zwar kurzfristig ein Wertzuwachs erreicht aber langfristig Sachvermögen vernichtet. Für mich unverständlich, wieso so viele eine Eigentumswohnung als Investitionsobjekt im Altbaubereich erworben haben. Für die Eigennutzung ist dies ja noch verständlich.
Diese Vernichtung der Sachanlagen und Kulturgüter ist ein Resultat des grünen Zeitgeistes, welcher zu fachlich mangelhaften Entscheidungen führt. Führende deutsche Ingenieurverbände sind dieser Ideologie verfallen. Architekten und Bauingenieure müssen dieses böse Spiel mitmachen. Halten sich diese Fachleute nicht an diese gesetzlichen Vorschriften, was nichts mit den Regeln der Baukunst zu tun hat, so machen sie sich strafbar und kommen in die persönliche Haftung. Statt ökologische gesunde Wohngebäude nach den Erkenntnissen der Baubiologie bauen zu dürfen, muss die historische Bausubstanz zu krankmachende Wohnhöhle saniert werden. Nur wenige Architekten und Bauingenieure wehren sich gegen diesen Trend.
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