Für die Anforderungen der Bauwerksabdichtung beim Neubau gilt statt bisher die DIN 18195 ab Juli 2017 die DIN 18533-3. Diese sind jedoch für eine nachträgliche Bauwerksabdichtung beim Altbau nicht anwendbar. Hier bietet das WAT-Merkblatt "Nachträgliche Abdichtung erdberührter Bauteile" 4-6-05-D konkrete Hilfestellungen zur Schadensfindung und verschiedene Abdichtungskonzepte.
Zur Unterbrechung des bislang ungehinderten Transportes von Wasser beziehungsweise elektrolytischen Lösung ist der Einbau von horizontalen und vertikalen Dichtungsschichten möglich, die oft mit anderen flankierenden Maßnahmen verbunden sind.
Dabei kommt der vertikalen Dichtungsschicht einer größeren Bedeutung als der horizontalen zu, da die senkrechte Berührungsfläche zwischen Mauerwerk und Erdreich sehr viel größer ist als die horizontale Kontaktfläche. Im Schema Bild 18 wird etwa die Veränderung des Feuchtigkeitsverlaufs im Mauerwerk bei einer vertikalen Feuchtigkeitssperre gezeigt. Im Bild 19 ein praktisches Beispiel bei einem Einfamilienhaus. Eine sorgfältige Vertikalabdichtung eventuell in Verbindung mit einer neuen Drainage und einer guten Abtrocknung im richtig belüfteten Keller reichen oft schon aus, wenn eine geringe Durchfeuchtung im unteren Wandbereich in Kauf genommen werden kann.
In dem Schema Bild 20 werden Beispiele gezeigt, wie eine Sperrschicht zu verlegen ist. Ganz wichtig ist die richtige Ausbildung der Kehle. Hier entstehen sehr schnell Risse und Fugen, in die dann die Feuchtigkeit eindringen kann.
Bild 20: Beispiel für die Anbindung der horizontalen und vertikalen Sperrschicht
Die Feuchttransportphänomene Kapillarität, Druckwasser, Elektrokinetik, Diffusion, Hygrothermik, Verdunstung, Osmose,Feuchtigkeitssog, äußerer Drücke, Levitation und weitere Prozesse treten in ihrer Wirkung unterschiedlich auf und müssen in ihrer Komplexität berücksichtigt werden.
So ist die gegenseitige Wirkung der Feuchte- und Salztransportvorgänge noch zu wenig und unsystematisch analysiert. [23] Theoretische und im Labor gewonnene Erkenntnisse können nicht ohne Weiteres auf die vielfältigen Varianten in der Praxis übertragen werden.
Da die Raumhöhe in einigen älteren Kellergewölben nicht sehr hoch ist, wird der alte Fußboden (meist Hartbrandsteine) entnommen, etwa 10-20 cm ausgeschachtet und eine neue Fußbodenplatte aus Beton angelegt. In der 2. oder 3. Mörtelfuge über der alten Fußbodenhöhe befindet sich die alte horizontale Dichtungsbahn. Sie ist meist nicht mehr voll funktionstüchtig, hat aber im Innenmauerwerk zum Teil ihre Aufgabe noch erfüllt. Durch das Absenken der Kellersohle (Bild 21) wird aber auch das Gründungsmauerwerk freigelegt, welches seit vielen Jahrzehnten durch Feuchtigkeit und Mauersalze belastet wurde. Dieser untere Mauerabschnitt kann nur unter höherem technischen und finanziellem Aufwand bedingt trocken gelegt werden. Im Abschnitt Horizontalverfahren werden Möglichkeiten beschrieben.
Bevor jedoch eine Absenkung der Kellersohle erfolgt, muss jedoch die ausreichende Gründung der Streifen- bzw. Einzelfundamente in Abstimmung mit dem Tragwerksplaner und Bodengutachter geprüft werden. Ist dann die Einbindetiefe des Fundamentes zu klein, so kommt es zwangsläufig zu Setzung.[46]
Die Horizontaldichtung bei älteren Gebäuden befindet sich in der 2. oder 3. Steinlage über der alten Fußbodenhöhe. Wird in dieser Höhe oder auch weiter unten die nachträgliche horizontale Dichtung (z. B. Bohrlochinjektage) angelegt, so wird der untere Mauerabschnitt immer noch feucht. Haben die beiden Sperrschichten eine unterschiedliche Höhe, so ist das dazwischen befindliche Mauerwerk wegen dessen Salzgehaltes hygroskopisch und damit feucht. Befindet sich auf dem Innenmauerwerk ein neuer Kalk- oder gar Zementputz, so kann die Feuchtigkeit mithilfe der Putzschicht über die Sperrschicht nach oben in das Mauerwerk gelangen (Bild 22). Es entsteht somit eine Feuchtebrücke über die Putzschicht. Es erweckt den Anschein, dass die horizontale Sperrschicht nicht funktioniert.
Als Lösung wird hier vorgeschlagen, den alten Putz bis über die Horizontalsperre abzuschlagen. Auf das freigelegte Mauerwerk wird eine mineralische Dichtschlämme, die kunststoffvergütet ist, aufgetragen. Als Putz wird ein kunststoffvergüteter Zementputz der Wasser abweisend (hydrophob) eingestellt ist, verwendet. Dieser Putz leitet das Wasser nicht mehr kapillar nach oben. Als Anstrich sollte wegen des guten Austrocknungsverhaltens Silikatfarbe verwendet werden. Da sich an diesen unteren Wandabschnitt sehr leicht Kondensat niederschlägt, ist für eine gute Lüftung bei gleichzeitiger Temperierung zu sorgen.
Alternativ bleibt dieser untere feuchte Mauerabschnitt ohne Putz. Es könnte auch sauber eine horizontale Fuge ausgebildet werden, wie es z. B. bei vielen Häusern in Prag am Außenputz ausgeführt wird (Bild 23). Der untere Wandabschnitt wird mit einem Sanierputz versehen, welcher dann nach seiner Salzsättigung ausgetauscht wird.
Bei der Errichtung eines Innenmauerwerkes ist dies auf eine Sperrschicht (Bitumenbahn) zu setzen (Bild 24). Wird die Bitumenbahn direkt am Mauerwerk abgeschnitten, so erfolgt über den Putz, wie bereits oben beschrieben, die Feuchtigkeitsbrücke. Erst wenn der Putz aufgebracht ist (Bild 25), darf die Bitumenbahn abgeschnitten werden.
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