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Das Übel mit den Mietnomaden

Als Mietnomaden bezeichnet man Menschen, die schon vor einem Wohnungs-/Hauseinzug vorsätzlich planen, die vertraglich vereinbarte Miete nicht zu zahlen. Sie legen es oft geradezu darauf an, aus einer Wohnung heraus-geklagt zu werden. Dabei nutzen sie den umfassenden deutschen Mieterschutz meist schamlos aus. Auch kann es passieren, dass diese Mietnomaden von einem auf den anderen Tag verschwinden, und dazu die Wohnung oder ein Haus im totalen Chaos sowie zugemüllt verlassen haben.

Der Begriff Mietnomade leitet sich von der Lebensweise der nicht sesshaften Nomadenvölker ab. Es wird gesagt, dass es in Deutschland ca. 15.000 Mietnomaden gibt, wobei die genaue Abgrenzung hier strittig ist. Dabei machen sich Mietnomade durchaus strafbar. Denn juristisch gesehen, redet man bei einem wirklichen Mietnomaden von einem sogenannten Eingehungsbetrug (nach §263 StGB). Das bedeutet, dass ein Täter schon beim Vertragsabschluss nur täuschend vorgibt, eine Verpflichtung eingehen zu wollen, die er aber tatsächlich nicht erfüllen wird. Im Gerichtsfall kann es leider schwierig dadurch werden, dass ein Richter einem unpünktlichen Mietzahler nicht in den Kopf schauen kann um herauszubekommen, was er bei Vertragsabschluss geplant hatte. Gerichte neigen dann dazu, einen Eingehungsbetrug anzunehmen, wenn direkt von Mietbeginn an gar keine Miete gezahlt wird. Wenn aber ein Mieter einen längeren Zeitraum zahlt und dann erst die Zahlung einstellt, wird man als Vermieter sich einen kostenaufwendigen Zivilprozess wahrscheinlich nicht ersparen können.

Was kann man unternehmen, wenn man an einen Mietnomaden geraten ist?

Ob man nun mit einem säumigen Mieter vor Gericht zugange ist oder sich darüber aufregen muss, dass dieser abgehauen ist und das Mietobjekt zusätzlich zu der ausstehende Miete auch noch in einem schlimmen Zustand zurückgelassen hat, ist für den Vermieter schon mehr als nur ärgerlich. Es ist gut und wichtig zu wissen, was man für Möglichkeiten hat, um gar nicht erst in so eine Situation zu gelangen.

Da ein typischer Mietnomade dem Vermieter vor dem Einzug schon falsche und/oder unzureichende Angaben über das Einkommen und/oder das Arbeitsverhältnis macht, ist es das erste Ziel, schon gar keinen Mietvertrag mit einem Mietnomaden abzuschließen, damit man sich den folgenden Ärger ersparen kann. Dazu muss man aber als Vermieter potentielle Mietnomaden erkennen können. Das ist leider nicht immer so einfach. Zunächst sollte man eine Bonitätsauskunft einfordern. Am besten ist diese vom Vermieter selbst gezogen. In der Vergangenheit sind schon von Mietnomaden häufig welche gefälscht worden. Dann empfiehlt es sich, Informationen zum Arbeitsverhältnis einzuholen. Man kann sich den Arbeitsvertrag und drei Gehaltsabrechnungen vom Mieter vorlegen lassen. Auch kann es relevant zu wissen sein, ob für den Mietinteressenten Kündigungsschutz bei seinem Arbeitgeber besteht. Hilfreich kann es sein, beim Arbeitgeber direkt anzurufen, ob ein Arbeitsverhältnis noch besteht. Viele Arbeitgeber geben die Auskunft, um ihre Mitarbeiter bei der Wohnungssuche zu unterstützen. Es empfiehlt sich zusätzlich, die erste Kautionsrate und die erste Mietzahlung vor Schlüsselübergabe zu verlangen. Dazu kann man noch den angegebenen Wohnsitz überprüfen und/oder den früheren Vermieter kontaktieren. Weil Mietnomaden häufig keinen festen Wohnsitz haben, sollte man den Personalausweis des potenziellen Mieters dementsprechend überprüfen.

Bei dem Erwähnten und auch bei der Suche nach plötzlich verschwundenen Mietnomaden kann übrigens auch eine Detektei, wie diese Detektei aus Hamburg eine nützliche und schnelle Hilfe sein.

Teilweise Probleme beim Hausverkauf

Für manche mögen sich jetzt diese Maßnahmen etwas drastisch und hart anhören, aber man darf dabei nicht vergessen, dass es für den Vermieter sehr schlimm werden kann, wenn sich ein Mietnomade erst einmal eingeschlichen hat. Zum Beispiel kann es sich sogar negativ auf den zu erzielenden Preis auswirken, wenn man ein Haus verkaufen möchte, wo vorher ein Mietnomade darin "gewütet" hat.

Warum eine sogenannte kalte Räumung keine Option ist

In Deutschland liegt das Gewaltmonopol allein beim Staat und deshalb darf ein Vermieter keine "kalte Räumung" vornehmen. Darunter versteht man, dass beispielsweise die Schlösser in Abwesenheit des Mieters an der Wohnungs-/Haustür ausgetauscht werden. Es ist nicht gestattet, einen schon erlangten Besitz durch eigenes Handeln dem anderen wieder abzunehmen. Das würde im Zivilrecht als verbotene Eigenmacht des Vermieters gesehen werden. Ein Vermieter haftet auf Ersatz, wenn er eine Wohnung oder ein Haus eigenmächtig ausräumt und dem Mieter dadurch Schaden entsteht. Es kann sogar einem Vermieter nach einer "kalten Räumung" strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dann kann die Rede von Hausfriedensbruch sein, wenn der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters die Wohnung betreten hat.

Eine kalte Räumung kann leider sehr teuer werden. Der Mieter hat die Möglichkeit, im Eilverfahren eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die ihm das sofortige Recht beschert, die Wohnung/das Haus wieder in Besitz zu nehmen. Sogar dann, wenn er noch keinerlei Mietzahlungen geleistet hat. Es kann jedoch besondere Umstände geben, in denen sich ein Vermieter Zutritt verschaffen kann. Ein Beispiel wäre eine Abflussverstopfung, die zu einem größeren Problem in einem Mehrfamilienhaus führt und beispielsweise eine Abflussreinigung durch einen Profi unbedingt und zeitnah notwendig macht. Die Kosten dieses Gerichtsverfahrens muss der Vermieter tragen, auch wenn er selbst keine Mietzahlungen vom Mieter bekommen hat. Dann kann es auch passieren, dass ein Mieter mit juristischen Kenntnissen den Vermieter noch trickreich zusätzlich mit Schadensersatz belastet.


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