Der Arbeitsschutz ist ein Teilgebiet der Arbeitswissenschaften und gehört zur Sicherheitswissenschaft mit den Bereichen Haus, Freizeit und Verkehr.
Viele private Bauherren und Hausbesitzer, die eine Sanierung durchführen lassen ist es nicht bewusst, dass sie auch für den Schutz der Handwerker und für nicht am Bau beteiligte (Fußgänger am Grundstück, Hausbewohner) zu sorgen haben. Es gibt zwar die Bauherrenversicherung, aber bei groben Verstößen wird es auch hier schwer, den Schaden zu regulieren.
Die Bauherren haben laut Baustellenverordnung vom 1.Juli 1998 die Verantwortung für das Bauvorhaben und sind somit auch für die Einleitung und Umsetzung der baustellenspezifischen Arbeitsschutzmaßnahmen verantwortlich.
Weitere Informationen erhalten Sie im Artikel "Was regelt die Baustellenverordnung?". Sowie diese gegenwärtig beim Bauen eines neuen Hauses gilt, so sind diese Vorschriften*) natürlich auch bei kleinen Renovierungsarbeiten zu beachten, egal ob eine Handwerksfirma bestellt wird oder Sie diese Arbeiten selbst ausführen.
Mit der Baustellenverordnung wurde der Schutz der Handwerker und aller an dem Bau Beteiligten verbessert. Dabei wird sich auf vier Elemente gestützt:
Gerade im Altbausanierungsbereich können Gefahren nichtimmer ausreichend erkannt werden. Gegenüber beim Neubau treten hier unvorhergesehene Schäden auf. Das können Sanierungsmaßnahmen an tragenden Holzkonstruktionen sein, welche durch den Echten Hausschwamm befallen sind. In diesem Fall sind umfangreiche Freilegungsarbeiten erfordern.
Fehlende Absperrungen oder fachgerechte Abdeckung bei größeren Deckendurchbrüchen (bei Schornsteinabbruch), Überlastung der Holzbalkendecken mit der Ablage von Baumaterialien, Abfangmaßnahmen bei Wandab- oder -durchbrüchen usw., das Aufstellen von Schutztunneln.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Mehrheit der Straßenpassanten eine Baustellenabsperrung auf dem Fußweg überhaupt nicht stört. Die Absperrung wird beiseite gehoben oder quer über die Baustelle gelaufen. Selbst Kindergartengruppen tappeln quer durch die abgestellten Baugeräte, obwohl ordnungsgemäß abgesperrt ist.
Bei Unfällen ist es für den Baustellenverantwortlichen sehr wichtig, dass er alle erforderlichen Absperrmaßnahmen nachweisen kann.
Zusammenstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk.
Z. B. wo sind Elektroleitungen verlegt, sind die tragenden Holzteile mit einem vorbeugenden Holzschutzmittel imprägniert usw.
Bei jeder Baustelle sind unterschiedliche SiGe-Maßnahmen erforderlich. Dies hängt vom Umfang und der Art der Baumaßnahmen ab. Natürlich sind bei kleinen Reparaturarbeiten keine umfangreichen SIGe-Maßnahmen erforderlich. Aber grundsätzlich gilt, dass ordnungsgemäßes Elektrowerkzeug oder standfeste Leitern verwendet werden. Arbeitskleidung ist aus strapazierbarem Material gefertigt und bietet in der Regel für die entsprechende Arbeit auch einen gewissen Schutz, was bei normaler Kleidung nicht immer der Fall ist. Gegenüber Früher gibt es heute sehr schöne und für die ansprechende Tätigkeit Arbeitskleidung. Siehe zum Beispiel https://www.arbeitskleidung.net.
Wem schon einmal ein Werkzeug oder ein Stein beim Handwerken auf die Zehe gefallen ist oder sich ein Nagel durch die Schuhsole gebohrt hat, wird die entsprechende Sicherheitsschuhe im Handwerk schätzen. Aber auch ein Schutzhelm sollte dort getragen werden, wo man sich am Kopf verletzten kann. Gerade bei Sanierungsarbeiten im Innenbereich wird dieser wichtige Schutz kaum getragen.
Sicherlich wird sich der Fensterbauer beim Einbau der neuen Fenster kaum am Kopf verletzten, aber wenn er gleichzeitig draußen auf dem Gerüst noch die Fensterbleche montiert, kann er durch Arbeiten anderer Gewerbe gefährdet werden. Z. B. wenn zur gleichen Zeit Fassaden, Zimmermanns- oder Dacharbeiten durchgeführt werden.
Es gibt aber auch kleine Baustellen oder Sanierungsarbeiten am Haus.
Wenn zum Beispiel eine neue Briefkastenablage angebracht wird, ist natürlich keine SiGe-Koordinator erforderlich. Aber auch hier sind die o. g. Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Die Bewohner sind über die Maßnahmen zu informieren, da während der Montage Beeinträchtigungen auftreten können. Wird die Briefkastenanlage in eine Tür montiert, so ist in vielen Fällen komplett die Tür zu wechseln. Wird die Briefkastenanlage im Freien neben dem Eingang errichtet, so sind in diesem Fall Schachtarbeiten für ein kleines Fundament erforderlich. Hier sind auch geeignete Absperrmaßnahmen erforderlich, damit keine Passanten verletzt werden.
Welche Möglichkeiten es hier mit unterschiedlichem Design gibt, zeigt zum Beispiel https://www.briefkastenanlagen.pro .
Aber auch wenn als Hausbesitzer auf dem Fußweg kurzzeitig eine Leiter aufstellt, ist die mögliche Gefahr für Passanten anzuzeigen. Auch hier laufen die Passanten trotz Absperrung unter der Leiter durch. Dass jemand auf der Leiter steht und mit Werkzeug hantiert, wird nicht wahrgenommen. Der Arbeitsschutz gilt für Unternehmen, aber wenn man als Hausbesitzer sich daran orientiert, sollte dies kein Schaden sein, da sich gerade im Haushalt sehr viele Unfälle ereignen und Unfälle sollten vermieden werden. So starben im Jahr 2006 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 6455 Menschen. Im gleichen Zeitraum waren es im Straßenverkehr 5174 Menschen.
*) Aktuell gelten seit dem 4.4.2020 die S.H.A.E.F.-Gesetze. Ohne auf das Detail einzugehen, sind die Gesetze und Verordnungen der BRiD nachgeordnet bzw. ungültig. Da aber diese Vorordnungen Gefahren abwehren und für die Sicherheit des Menschen dienen, sollten diese Reglungen eingehalten werden.© Altbausanierung | Bauideen | Blog | Sanierungskosten | Impressum | AGB/Datenschutzerklärung | 2/2016