Im Laufe der Jahre hat sich die Gesellschaft spürbar weiterentwickelt. Menschen arbeiten flexibler, sie sind immer mehr gestresst und wünschen sich, nach der Arbeit zu entspannen - möglichst, ohne das Haus zu verlassen. Das ist heute ohne Frage möglich. Wellness ist längst nicht mehr ein Thema für den Urlaub, sondern hat den Einzug ins Eigenheim geschafft. Der moderne Mensch nutzt sein Badezimmer nicht nur für die tägliche Körperpflege, sondern auch zum Entspannen, als Wellness Oase
Der Kauf einer Sauna ist mit der Akquisition eines Eigenheims zu vergleichen - beides kauft man in der Regel einmal im Leben. Aus diesem Grund sollte die Qualität bei der Auswahl einer Sauna an oberster Stelle stehen. Die Anschaffung einer hochwertigen Sauna ist zunächst zwar teuerer, dafür schont sie dauerhaft den Geldbeutel. Von ihrer regelmäßigen Instandhaltung bis hin zur guten Dämmung sorgt sie für Einsparungen im Bereich Betriebskosten. In puncto Qualität ist beim Kauf einer Sauna auf Folgendes zu achten:
Genauso wichtig wie die Qualität ist die Ausstattung der Sauna. Wer sich beispielsweise für den Kauf eines Grundgerüsts entscheidet und die Innenausstattung in Eigenregie durchführen möchte, der hat einen großen Einfluss auf alle Produkte, die im Inneren zum Einsatz kommen. Eine Alternative wären Saunapakete, die alle notwendigen Produkte enthalten, also Türen, Fenster, Ofen sowie Liege- und Sitzflächen. Wer sich für ein solches Paket entscheidet, muss darauf achten, dass das Sicherheitsglas eine Stärke von mindestens sechs Millimetern besitzt. Zudem sollte der Saunaofen so aufgestellt werden, dass er keine Verletzungsgefahr darstellt. Im Idealfall besitzt der Ofen ein Gitter, der die Saunagänger vor unschönen Verbrennungen bewahrt.
Übrigens: Der Einbau des Saunaofens benötigt in vielen Fällen einen speziellen Elektroanschluss. Deshalb sollten Sie vor dem Einbau der neuen Sauna Ihren Elektriker konsultieren, da eine Nachrüstung erforderlich ist.
© Altbausanierung | Bauideen | Blog | Sanierungskosten | Impressum | AGB/Datenschutzerklärung | 2/2016