Von Sanierungsarbeiten sind viele Bauherren und Mieter betroffen. Schließlich müssen Gebäude in gewissen Zeiträumen modernisiert werden, um den Werterhalt zu gewährleisten. Gleichzeitig können Sanierungsmaßnahmen aufgrund von Gebäudeschäden notwendig werden. Während der Sanierungsphase ist ein Bewohnen der betroffenen Räumlichkeiten abhängig von Sanierungsgrund und Arbeitsaufwand unzumutbar. Von erhöhter Lärmbelastung über Feuchtigkeit bis hin zu enormem Maschinenaufgebot reichen die mit einer Sanierung einhergehenden Belastungen. Eine alternative Unterkunft ist dann übergangsweise erforderlich. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele für Sanierungen, entsprechende Wohnlösungen sowie Hinweise zur Kostenübernahme.
Es gibt zahlreiche Sanierungsmaßnahmen, die erhebliche Einschränkungen für die Bewohner nach sich ziehen. Unter anderem kann es in Gebäuden zu verschiedenen Schäden kommen, die unverzüglich behoben werden müssen, um nicht nur bauliche Probleme zu vermeiden, sondern gleichzeitig die Gesundheit der Bewohner zu schützen. Kommt es beispielsweise in einem Mehrfamilienhaus mit mehreren Mietpartien zum Befall des "Echten Hausschwamms" müssen vielerorts ganze Gebäudeteile ersetzt werden. Der Echte Hausschwamm ist ein Pilz mit höchstem Gefahrenpotenzial für Immobilien mit Holzkonstruktionen. Er zerstört die Bausubstanz und verursacht erhebliche Gebäudeschäden. Während der aufwändigen Sanierung ist ein Bewohnen der betroffenen Gebäudeareale unmöglich. Mieter müssen vorrübergehend umgesiedelt werden. Gleiches gilt selbstverständlich für die Hauseigentümer wenn diese das Gebäude selbst bewohnen.
Neben einem derartigen Holz zerstörenden Pilzbefall kann es aufgrund von Leitungswasserschäden zu einer Sanierungsmaßnahme kommen. Häufig ist eine technische Trocknung von Wänden und Decken zur Verhinderung von größeren Gebäudeschäden durchzuführen. Der von den eingesetzten Gerätschaften ausgehende Lärm ist unerträglich. Hinzu kommen zahlreiche Schläuche, die verlegt werden müssen. Bedingungen, die zu einer unzumutbaren Wohnsituation führen. Auch bei Reparaturen an Sanitäranlagen wie der Dusche oder der Toilette kann Mietern oder Immobilienbesitzern ein bewohnen auf Dauer nicht abverlangt werden.
Ein zentraler Faktor hinsichtlich der Kostenübernahme bei Gebäudeschäden ist die Gebäudeversicherung, weil diese für die Regulierung zuständig ist. Ist es dem Versicherungsnehmer aufgrund einer Beschädigung des versicherten Gebäudes nicht möglich dieses zu bewohnen beziehungsweise sich in Teilen davon aufzuhalten, kommt die Gebäudeversicherung für die anfallenden Übernachtungskosten in einer alternativen Unterkunft auf. Was den Schaden verursacht hat und welche Schadensart vorliegt, spielt hierbei zunächst keine Rolle. Bei der Schadensmeldung an die Versicherung muss allerdings hervorgehen, dass die Immobilie oder einzelne Wohnpartien unbewohnbar sind. Im Anschluss trägt die Versicherung die anfallenden Kosten für eine Ersatzwohnung beziehungsweise für den Aufenthalt im Hotel. Bei Mietern werden in der Regel die Mietkosten sowie die fortlaufenden Nebenkosten bezahlt. Versicherte, die ihre Immobilie selbst bewohnen, erhalten von der Versicherung die ortsübliche Miete. Ob Betroffene ein Hotel bewohnen, eine Pension oder sich für eine Alternative entscheiden, ist zweitrangig.
Wenn Sie diese Versicherungsleistung in Anspruch nehmen, müssen Sie jedoch beachten, dass Nebenkosten wie Frühstück oder Telefongebühren nicht im Versicherungsumfang enthalten sind und Sie diese Ausgaben selbst tragen müssen. Die Grundkosten für die Übernachtung werden bezahlt bis der Schaden behoben und das Gebäude bewohnbar ist. Prüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen hinsichtlich der Kostenübernahme. Es gibt Verträge, die diese Leistung nicht umfassen. Dann ist eine Erweiterung des Versicherungsschutzes in Form einer Klausel denkbar.
Eine günstigere Alternative zum Hotel ist der vorübergehende Einzug in eine Wohngemeinschaft. Da die Gebäudeversicherung günstige Kostenvarianten begrüßt, kann dies durchaus ein sinnvoller Wohnungsersatz sein. Allerdings gestaltet sich die Suche nach einem freien WG-Zimmer aufgrund der hohen Nachfrage oft mühsam. Hilfreich sind hierbei professionelle WG-Anbieter, die auf ein umfangreiches Repertoire zurückgreifen und Ihnen die Suche maßgeblich erleichtern können. Ein Beispiel ist die Verwaltung für Wohngemeinschaften "Medici Living", welche unter anderem über das soziale Netzwerk Facebook kontaktiert werden kann. Weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zum genannten WG-Anbieter wurden beim Online-Netzwerk unter www.linkedin.com/company/medici-living-gmbh zusammengestellt. Grundsätzlich sind WG-Zimmer eine sehr günstige Lösung für eine vorübergehende Unterkunft. Da Sie lediglich für das bewohnte Zimmer und die anteiligen Nebenkostzahlen aufkommen müssen, fällt die finanzielle Belastung gering aus. Daher eignet sich der günstige Wohnungsersatz auch ideal für Modernisierungsmaßnahmen, die Sie an Ihrem Gebäude freiwillig vornehmen und demnach kein Anspruch auf Kostenübernahme durch die Versicherung besteht. Sollte Ihr Budget den Bezug einer Pension zulassen, wäre dies hinsichtlich der Privatsphäre empfehlenswert. Je nach Größe der Pension können Sie sich ähnlich frei bewegen, wie Sie es von Ihrem Eigentum gewohnt sind.
Abschließend ist festzuhalten, dass Wohngemeinschaften oder Pensionen zwei attraktive Alternativen zu kostenintensiven Ersatzwohnungen und Hotelzimmern sind. Müssen Sie die Kosten für die Unterkunft selbst tragen, weil die Sanierung freiwillig stattfindet oder Sie Ihre Immobilie modernisieren möchten, sind diese beiden Möglichkeiten empfehlenswert. Besonders angesichts der Tatsache, dass Sanierungskosten die Haushaltskasse bereits stark belasten. Alle weiteren Ausgaben sollten so gering wie möglich gehalten werden. Handelt es sich um einen Versicherungsfall ist mit dem Versicherer eine Lösung zu finden, die im Rahmen des Versicherungsschutzes liegt. Dann haben Sie jedoch Anspruch auf die Kostenübernahme.
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