In mehreren Bundesländern unterliegt ein Befall des Gebäudes durch den Echten Hausschwamm entsprechend der Bauordnung (z. B. in der alten SächsBO § 16 Abs. 2) der Meldepflicht der Bauaufsichtsbehörde. Die Bekämpfung und Schadensbeseitigung ist durch ein Fachunternehmen auf der Grundlage einer Sachverständigeneinschätzung vorzunehmen.
Bei sehr großen Schäden mit erheblichen finanziellen Belastungen ist ein Urteil des FG Niedersachsen interessant. Es hat entschieden, dass Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sein können (FG Niedersachsen, Urteil v. 17.8.2010 - 12 K 10270/09; Revision eingelegt - BFH-Az.: VI R 70/10). Quelle und mehr Informationen unter http://www2.nwb.de/portal/content/ir/service/news/news_1176558.aspx
Als erste sinnvolle Bekämpfungsmaßnahme sind grundsätzlich die Ursachen und möglichen Feuchtigkeitsquellen zu beseitigen.
Kann eine sofortige vollständige Sanierung nicht erfolgen, so sollte das Wachstum des Pilzes weitestgehend unterbunden werden. Eine wichtige Grundlage ist die Freilegung des Schadensbereiches, sodass die Holzbalken oder andere tragende Holzteile durch Luftumspülung gut abtrocknen können. Auch direktes Sonnenlicht bewirkt eine Verringerung der Wachstumsgeschwindigkeit. Ebenso wird die Schadensausbreitung sichtbar und es können entsprechende sinnvolle Sicherungsmaßnahmen vorgenommen werden, wie zum Beispiel Abstützen oder Sperrung des Bereiches. Ohne Freilegung und Feststellung der Ausbreitung bleibt der Befall ein nicht kalkulierbares Risiko.
Die beim Echtem Hausschwamm anzuwendenden Bekämpfungsmaßnahmen sind im Merkblatt 1-2-91 bzw. der neueren 1-2-03/D des Wissenschaftlich-Technischen Arbeitskreises für Denkmalpflege und Bauwerksanierung (WTA) zu entnehmen. Diese sollen hier zusammengefasst werden:
Dr. Raffalski führte in Quedlinburg Untersuchungen zur Wirkstoffeinbringmenge durch, deren Ergebnis mir nicht vorliegt. Hier wurden die getränkten Ziegelsteine zerkleinert und untersucht. Prof. Dr. Hoffmann, HTKW Leipzig, gab auf einer Fachtagung bei der Firma quick mix zu bedenken, dass die mit der Bohrlochtränkung eingebrachten Wirkstoffe sich auf wenige Zentimeter um das Loch beschränken. Hierzu ein interessantes Bild aus einer Wirksamkeitsuntersuchung in Achen zur Verteilung von Injektionsmittel für das Anlegen einer Horizontalsperre, siehe Bild 21. [Raupach u.Wolff; bauzeitung 5/02 S. 67-70]
Es wird sicherlich einen Unterschied in der Verteilung von Injektagen auf Epoxidharzbasis oder Schwammbekämpfungsmittel geben. (Auf diese Unterschiede soll hier nicht eingegangen werden.) Zu beachten ist, dass bei einer Druckinjektage nur kurzzeitig Flüssigkeit eingepresst wird. Die Poren und Kapillaren werden nur teilweise mit dem Wirkstoff getränkt. Ein großer Teil der eingepressten Bekämpfungsmittel verteilen sich in den Mörtelfugen.
Makroskopisch ist die Verteilung des Myzels in der Mörtelfuge, in Steinrissen, Abplatzung und größeren Poren. Älterer Beton ist vollständig durchwachsen. Bei einem intensiven Befall wurde abgeflammt, geflutet, das angrenzende Mauerwerk, 2 Lagen Steine, ausgetauscht. An der Grenzschicht wuchs das Myzel ca. 2 cm in den neuen Mörtel, dem Schwammbekämpfungsmittel zugegeben wurde. Es erfolgte eine Abkopplung. Damit soll jedoch ausgesagt werden, dass allein eine Bohrlochverpressung nicht bedenkenlos die Sicherheit einer vollständigen Bekämpfung gibt. Darauf wird auch im Beuth-Kommentar zur DIN 68800 auf Seite 82 hingewiesen, dass eine Bekämpfung im Sinne von Abtöten auch im Mauerwerk nicht umfassend möglich ist. Die Wirksamkeit beruht auf der Bildung einer Sperrschicht. In Verbindung mit Fugen auskratzen, dem Abflammen und Fluten wird sicherlich ein hoher Bekämpfungserfolg erzielt. Zweckmäßig sollten stark befallen Mauerteile abgebrochen werden und eine Abkopplung des Pilzes von seiner Nahrungsquelle (Holz und andere Kohlenstoffquellen) erreicht werden.
Hier soll ein Beispiel der zahlreichen misslungenen Sanierungen gezeigt werden. Im Bild 22 waren die linken Deckenbalken 2 bis 3 durch den Echten Hausschwamm und etwas durch den Ausgebreiteten Hausporling befallen. Es lag hier auch kein Lebendbefall mehr vor. Der braune Würfelbruch zeigte ein halogenhaltiges Holzschutzmittel, z. B. Hylotox S, Hylotox I. Aber die Deckenbalken inkl. Drempelmauerwerk daneben sind aktiv befallen. Die Feuchtequelle, undichtes Dach (relativ klein) befand sich links. Es wurde ein Holzschutzmittel aufgebracht, die Sicherheitsbereiche vernachlässigt und die Feuchtigkeitsquelle nicht beseitigt.
Ein Verzicht auf chemische Maßnahmen ist vertretbar bei:
Ein Verzicht auf chemische Maßnahmen wird auch mit dem Herausbrechen bzw. mit der Erneuerung befallener Mauerwerksteile möglich.
Bei nicht all so großer Ausbreitung des Pilzes kommt das Wachstum auch ohne besondere Bekämpfungsmaßnahmen zum Stillstand. Hierzu muss lediglich die Quelle der Feuchtigkeit abgestellt werden. An anderen Holzteilen konnte ein Wachstum bei einer Holzfeuchte von circa 12 % festgestellt werden. In einer Auswertung von 150 Schäden durch Serpula lacrimans erfolgte eine Zuordnung. Das ist nur unzureichend möglich. Eine klare Aussage, wann der Pilz sein Wachstum einstellt, kann nicht abgeleitet werden. Für nicht zugängliche und verdeckte Bereiche, zum Beispiel Holzbalkendecken oder hinter Verkleidungen, ist eine Bekämpfung nach der DIN 68800 Teil 4 vorzunehmen. Für sichtbare und ständig kontrollierbare Konstruktionen können "sanftere" Maßnahmen vorgenommen werden. Es darf aber von hier keine Gefährdung auf andere Bauteile erfolgen und keine statischen Einschränkungen vorliegen. Das währe zum Beispiel ein Kellermauerwerk, wo ein Befall an einem Holzregal erfolgte und das Myzel sich auch an der Wandoberfläche ausbreitet. Oder an frei zugänglichen Konstruktionshölzern, wo lediglich ein leichter Befall an der Oberfläche erfolgt.
Im Punkt 2.2. wird bereits auf die Wirksamkeit der Verfahren mit Hitze eingegangen.
Grundsätzlich muss hier eingeschätzt werden, dass bei einer Sanierung durch Eigenleistung ohne fachliche Begleitung in 90 % der Fälle mit negativen Folgen zu rechnen ist.(Vergleich Pkt. 5.) Unabhängig, ob es sich um eine Schwammart oder einen anderen holzzerstörenden Pilz handelt, es treten statische Probleme auf. Eine Reihe von Pilzen sind Kernholzzerstörer. Die Oberfläche der Deckenbalken ist in Ordnung und die Mitte ist hohl. Die Diagnose der Schadensursache, der Ausbreitung, der Pilzart und die daraus abzuleitende optimale Bekämpfung und Sanierung bedarf ein umfangreiches Fachwissen. Die Anwendung der Bekämpfungsmittel unterliegt der Gefahrstoffverordnung und es müssen eine Reihe Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. Die amtlich zugelassenen Holzschutz- und Schwammbekämpfungsmittel werden nur an Fachunternehmen mit entsprechendem Qualifizierungsnachweis ausgehändigt. Baumärkte haben eine andere Funktion. Die dort eventuell angebotenen Mittel sind auf ihre Wirksamkeit und Unbedenklichkeit auf die Gesundheit nicht geprüft. Die Abgabe erfolgt nur in Kleinstmengen, also wirklich nur für kleine unbedeutende Schäden.
Bei den vorgefundenen mehreren hundert Schäden waren auch solche dabei, wo der Mieter in Eigenleistung eine Sanierung vornahm. Nur in einem Fall wuchs das Myzel nicht mehr weiter. Im letzen Jahr hatte ich bereits über 10 Anfragen vor allem aus dem Gebiet um Ruhr, mittleren Rhein und Ruhrgebiet, wo in Eigenleistung irgendetwas versucht wird bzw. wurde. Dem Hausschwamm haben diese Aktivitäten kaum "beeindruckt"...
Wird ein holzzerstörender Pilz festgestellt, so ist eine fachgerechte Sanierung erforderlich. Unterbleibt diese, so breitet sich in vielen Fällen unbemerkt der Schaden weiter aus. Die nachfolgenden Sanierungskosten betragen dann oft das Mehrfache. Geradezu unverständlich, wie leichtfertig viel Bundesbürger mit Ihren Vermögenswerten umgehen. Es wird gespart, koste, was es wolle. Eigenleistungen sind sicherlich sehr nützlich aber in diesem Fall ohne fachliche Anleitung und Kontrolle vollständig fehl am Platz.
Einrichtungsgegenstände oder Haushaltstextilien können sowohl durch Myzelbewuchs oder Sporen des Fruchtkörpers eines holzzerstörenden Pilzes befallen oder geschädigt werden. Unabhängig von der ordnungsgemäßen Sanierung des Gebäudes entsprechend der DIN 68800 Teil 4 sind Einrichtungsgegenstände gesondert zu betrachten. Liegt ein Befall im bedeckten Bereich, z. B. in der Holzbalkendecke vor, so besteht nicht unmittelbar ein Zusammenhang. Ausgenommen der Schrank aus Holz bzw. Holzwerkstoff steht auf der verwölbten Dielung.
Anders ist die Sachlage zu bewerten, wenn im Befallsraum sich bereits massiv Fruchtkörper gebildet haben und eine hohe Sporenbelastung vorliegt oder die Einrichtungsgegenstände bereits von Myzel oder vom Fruchtkörper überwachsen wurden. Im letzen Fall sollten Gegenständen aus organischen Bestandteilen entsorgt bzw. teilweise entsorgt werden. Dies ist immer abhängig vom ideellen oder wertmäßigen Wert des Gegenstandes. Z. B. eine Gardine oder ein Teppich neben einem Fruchtkörper bzw. diese wurden bereits befallen, sind ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Verlust dürfte vertretbar sein. Befindet sich ein Fernseher an der anderen Ecke des Raums
und der Befall ist relativ gering, so braucht keine Entsorgung vorgenommen werden.
Dies soll wie folgt begründet werden:
Haushaltsgegenstände sind trocken, werden ständig von der Luft umspült
und werden in der Regel ständig kontrolliert. In vielen Fällen stellen sie so keine unmittelbare Gefährdung für einen Neubefall dar. Grundsätzlich sollte hier verantwortungsvoll entschieden werden.
Die Reinigung hat so zu erfolgen, dass möglichst keine Sporen oder Myzelteile über Luftbewegung auf andere Gegenstände übertragen werden. Auf den Fußboden und auf nicht befallener Haushaltsgegenstände sollte eine PE-Abdeckfolie aufgelegt werden. Nach der Reinigung der Gegenstände wird die Folie vorsichtig zusammengelegt und entsorgt. Kleidung und Schuhe sind nach der Maßnahme zu wechseln und wie üblich zu säubern.
Diese Materialien dienen nicht als Nahrungsgrundlage. In Einzelfällen dient der abgelagerte Staub und Fett als Nahrung. Glatte Oberflächen aus anorganischen Stoffen, wie Metalle, Glas, Keramik sowie Plasterzeugnisse lassen sich mit Wasser und Haushaltsreiniger säubern. Hier könnten auch Schwammbekämpfungsmittel verwendet werden. Nach entsprechender Einwirkzeit sind diese wieder zu entfernen. Hier sind die entsprechenden Verarbeitungsvorschriften des Herstellers zu beachten und entsprechende Körperschutzmaßnahmen einzuhalten. Für Kühlschränke (innen) o.ä. nicht verwenden, da ein Kontakt zu Lebensmittel nicht erfolgen sollte.
Poröse Materialien (meist aus organischen Stoffen), wie Tapete, Gipskartonbauplatten, Gipsfaserplatten oder Putze, zum Teil (poröses) Mauerwerk und Verkleidungsplatten können in der Regel nicht ausreichend gereinigt bzw. saniert werden, da hier in der Regel ein Myzelbewuchs durch das Material erfolgt bzw. Sporen sich in den Poren festsetzen. Hier ist die Sanierung entsprechend der DIN 68800 Teil 4 vorzunehmen und die entsprechenden Sicherheitsabstände sind einzuhalten. Gebäudeteile sind von einer entsprechend qualifizierten Fachfirma zu sanieren bzw. unter fachlicher Aufsicht eines spezialisierten Sachverständigen.
Holz stellt den Hauptnahrungsbestandteil der holzzerstörenden Pilze dar, zu den auch der Echte Hausschwamm gehört. Alle befallenen Holzteile sind auszubauen. Direkt angrenzende Holzteile sollten ebenfalls ausgebaut werden, wenn dies möglich ist. Hier kann sinngemäß nach den Ausführungen im Beuth-Kommentar zum Holzschutz DIN 68800 Seite 82 Fußnote 4 verfahren werden. Der Sicherheitsabstand längst zum Holz kann über den sichtbaren Befall des Substratmyzels auf 0,5 m verkürzt werden. Weiterhin kann von der Anforderung des Entfernens befallener Holzteile abgewichen werden, wenn sich durch geeignete Maßnahmen das Myzel abtöten und ein Wiederaufleben ausschließen lässt. Holzschutzmittel sind im Wohnbereich bzw. ständigen Aufenthaltsraum nicht zum Einsatz zu bringen. Wie weit nachträglich eingebrachte pilzwidrige amtlich zugelassene Holzschutzmittel eine abtötende Wirkung im Holz haben, ist nicht ausreichend wissenschaftlich untersucht. Hier währen Heißluft- oder Begasungsverfahren (Brommethan) eventuell auch in Kombination mit einem vorbeugenden pilzwidrigen Holzschutz oder Mikrowellentechnik anwendbar. Einzelne Holzteile, wie z. B. beim Treppengeländer, können mit einem Heißluftgebläse bearbeitet werden. Trockene ständig kontrollierbar und von Luft umspülte Konstruktionen stellen keine unmittelbare Gefährdung dar. Zum Beispiel eine freihängende Holztreppe.
Auf glattem Holz (Bretter, Balken, Geländer usw.) können mögliche Sporen ohne Probleme entfernt werden. (Natürlich nicht, wenn sich eine gut sichtbare Sporenschicht von einem in unmittelbarer Nähe befindlichen Fruchtkörper ausbilden konnte.) bei der Entfernung ist eine Sporenverteilung durch Luftumwälzung zu vermeiden. Das Absaugen mit einem Staubsauger mit Mikrofilter könnte eventuell Probleme verursachen. Das leicht feuchte Abwischen mit Zellstoffhaushaltstüchern und anschließend gleich in einen Folienbeutel stecken ist zweckmäßiger. Weitere Verfahrensweise ist wie im Punkt Möbel vorzunehmen.
Holzwerkstoffe, wie Spanverlegeplatten oder Holzfaserplatten sollten ausgebaut und entsorgt werden. Durch ihre poröse Struktur und die Verteilung von Bindemitteln kann mit einem Myzelbefall durch den gesamten Querschnitt gerechnet werden. Wenn sich Wandverkleidungen aus Holz im Schadensbereich befanden, so sollten diese vorläufig nicht wieder angebracht werden.
Möbel, Stühle u. a. haben meist eine geschlossene Oberflächenstruktur. Das kann Furnier, eine Kunststoffbeschichtung, Wachs- oder Ölschicht sein. Ein Befall kann sich unter Umständen auf die Staub- und Fettschicht beschränken. Die Oberfläche ist feucht zu reinigen, zu trocknen und gegebenenfalls mit 80 % -igem Alkohol zu reinigen (Desinfektion). Die Arbeiten sind im Freien oder bei guter Durchlüftung vorzunehmen, da Brand- und Explosionsgefahr besteht. Befallen Möbel sollten entsorgt werden. Auch könnte man nur die befallenen (mit geringem Ausmaß)Einzelteile, wie z. B. die Rückwand aus Hartfaserplatten, austauscht. (Baumärkte schneiden in der Regel die gewünschten Plattengrößen zu.) Die übrigen Möbelteile werden wie o. g. behandelt.
Diese sind mit üblichem Haushaltsreiniger und Wasser zu säubern. Zusätzlich kann man die nicht brennbaren und formbeständigen Gegenstände in die elektrische Backröhre bei 150ºC und ca. 20-30 min. erhitzen. Diese Temperatur ist ausreichend, um die meisten Sporen abzutöten.
(Holz erfährt bei einer Temperatur knapp unter 100ºC eine thermische Veränderung, daher ist diese Methode für Holz nicht sinnvoll.)
Einrichtungsgegenstände mit Polsterung (Sessel, Sofa) und Haushaltstextilien (Gardinen, Auslegware, Teppich u. a.) lassen sich nur mit großem Aufwand sachgerecht sanieren. Textile Fußbodenbeläge aus dem Schadensraum sollten entsorgt werden. Gardinen, die sich nicht unmittelbar im Schadensbereich befinden, können unter Umständen in der Waschmaschine so warm wie möglich gewaschen werden. Die Verwendung von Enzymwaschmittel könnte hierbei von Vorteil sein. Enzyme lösen Eiweißverbindungen, unabhängig, ob diese tot oder lebend sind. Inwieweit sich dies auf die Sporen auswirkt, kann nicht mit Bestimmtheit genannt werden. In diesem Zusammenhang soll auch noch einmal darauf hingewiesen werden, dass Sporen sehr widerstandsfähig sind und extreme klimatische Bedingungen überstehen können. Myzel dagegen lässt sich in der Regel leichter abtöten. Z. B. werden Fußpilze bei einer Waschtemperatur von 30ºC nicht abgetötet. Erst ab einer Temperatur von 60ºC erfolgt eine Minderung um den Faktor 10.000 und bei 90ºC erfolgt eine vollständige Abtötung. Sinngemäß sollte dies beim Waschen von pilzbefallenen Textilien berücksichtigt werden.
In der Textilindustrie erhalten bestimmte Textilien, wie z. B. Socken, Strümpfe, Futterstoffe, Wolldecken, Teppiche für Badezimmer u. a., antimikrobielle Ausrüstung. Das sind Chemikalien (unter den verschiedensten Namen wie Sanitized, Actifresh, bioguard usw.) , die zum Einsatz gegen Mikroorganismen kommen, wie sie für de Kampf gegen Pilze oder als Wachstumshemmer verwendet werden. Zelte und Planen werden im Freien besonders stark vor Fäulnis und Verrottung beansprucht. Die Baumwolle oder das Leinen wird teilweise mit hochgiftigen Chemikalien geschützt. Diese stehen zwar nicht unmittelbar im Kontakt mit der Haut, aber für eine spätere Entsorgung kann dies eine Umweltbelastung darstellen.
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