Frage: Vor einem Jahr wurde in unserem Haus der echte Hausschwamm gefunden(zufällig waren wir zu dem Zeitpunkt bei der Dachsanierung).Wir zogen eine anerkannte Firma für Schädlingsbekämpfung zu Rate. Diese riet uns entweder zur chemischen Variante (abflammen etc.) oder zum Abriss mit Sicherheitsabstand. Wir entschieden uns aus Sicherheitsgründen für den Abriss. Beim Neuaufbau wurde ein Präparat, bestehend aus Borsalzen, in den Mörtel gemischt. (Angeblich völlig harmlos.) Wir haben den Raum seither nicht mehr als Schlafraum genutzt, möchten dies aber sehr gern wieder tun. Was meinen Sie dazu? Können Sie mir eine kompetente Antwort geben, oder mir jemanden empfehlen?
Antwort: Da ich die Sachlage nicht genau kenne, kann ich auch nur eine kurze Antwort unter Vorbehalt geben.
1. Die holzzerstörenden Pilze sind gesundheitlich unbedenklich. Bis auf, wenn größere Fruchtkörper vorhanden sind, dann können durch die Sporen Allergien bei bestimmten Menschen auftreten. Das ist und war sicherlich auch nicht vorhanden.
2. Ein Abbruch bedeutet, dass keine Bekämpfung und eine Schwammsperre angelegt werden brauch. Damit die neu eingebauten Holzbalken nicht wieder durch eventuell noch im Mauerwerk befindliches geringes Myzel befallen werden kann, wird normal ein zugelassenes Schwammbekämpfungsmittel, z. B. Basolit M o. ä. , in den Mörtel gegeben (für ca. 2-3 Mörtellagen). Diese Fläche wird mit einer Putzschicht versehen und es geht davon nach heutiger Erkenntnis keine Gefährdung aus.
Bei den Bor-Präparaten bin ich mir nicht sicher, ob diese für das Mauerwerk als Sperre zugelassen sind. Sie dienen als vorbeugendes Holzschutzmittel. Bor wird erst aktiv, wenn das Mauerwerk durchfeuchtet wird.
Borsalze oder Borax ist aus heutiger Sicht nicht gesundheitlich bedenklich. Es geht nicht in eine Gasphase über, wie z. B. ältere Holzschutzmittel mit den Wirkstoffen PCP oder Lindan. Zu Borsalzen bzw. Borax finden Sie auf meiner Webseite im Baulexikon oder im Inhalt weitere Angaben. (ib-rauch.de )
Sie hätten gleich nach der Sanierung ohne Bedenken im Schlafzimmer wohnen können.
Antwort von
Peter Rauch Ph.D.
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